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BSG, 20.04.2023 - B 5 R 10/23 BH |
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Volltextveröffentlichung
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Unzulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine Rüge der unzutreffenden Bescheidung von Verfahrensmängeln des LSG durch das BSG
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 23.04.2020 - S 20 R 2996/19
- LSG Baden-Württemberg, 09.11.2021 - L 13 R 1669/20
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 117/22 B
- BSG, 20.04.2023 - B 5 R 10/23 BH
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B
Voraussetzungen der Anhörungsrüge
Auszug aus BSG, 20.04.2023 - B 5 R 10/23 BH
Eine Anhörungsrüge könnte vielmehr nur erfolgreich sein, wenn vorgebracht werden könnte, der Senat selbst habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren in entscheidungserheblicher Weise verletzt, weil er hierfür wesentliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 7.4.2005 - B 7a AL 38/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 2 RdNr 8) . - BSG, 05.04.2022 - B 2 U 33/21 C
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge gem § 178a SGG - Darlegung einer …
Auszug aus BSG, 20.04.2023 - B 5 R 10/23 BH
Die Klägerin übersieht, dass eine Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats nicht darauf gestützt werden kann, der Senat habe Verfahrensmängel des LSG, die in den Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG fallen, in seinem Beschluss unzutreffend beschieden (vgl BSG Beschluss vom 5.4.2022 - B 2 U 33/21 C - juris RdNr 4) . - BGH, 11.05.2006 - IX ZR 171/03
Beginn der Frist für die Anbringung einer Gehörsrüge
Auszug aus BSG, 20.04.2023 - B 5 R 10/23 BH
Nach der Rechtsprechung des BGH ist für den Beginn der Zwei-Wochen-Frist allein der Zeitpunkt maßgeblich, an dem der Prozessbevollmächtigte, der den Beteiligten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vertrat, von dem Umstand einer etwaigen Gehörsverletzung Kenntnis erlangte; dessen Wissen muss sich der Beteiligte zurechnen lassen (vgl den Grundsatz in § 166 Abs. 1 BGB sowie BGH Beschluss vom 11.5.2006 - IX ZR 171/03 - juris RdNr 2; BGH Beschluss vom 16.11.2016 - VII ZR 277/14 - juris RdNr 5 f) . - BGH, 16.11.2016 - VII ZR 277/14
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Beginn der Frist für die Einlegung der …
Auszug aus BSG, 20.04.2023 - B 5 R 10/23 BH
Nach der Rechtsprechung des BGH ist für den Beginn der Zwei-Wochen-Frist allein der Zeitpunkt maßgeblich, an dem der Prozessbevollmächtigte, der den Beteiligten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vertrat, von dem Umstand einer etwaigen Gehörsverletzung Kenntnis erlangte; dessen Wissen muss sich der Beteiligte zurechnen lassen (vgl den Grundsatz in § 166 Abs. 1 BGB sowie BGH Beschluss vom 11.5.2006 - IX ZR 171/03 - juris RdNr 2; BGH Beschluss vom 16.11.2016 - VII ZR 277/14 - juris RdNr 5 f) .